Auto auf einer Landstraße in den Bergen
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Kurzzeitkennzeichen, rotes Kennzeichen, Ausfuhrkennzeichen: wie Händler eingekaufte Autos überführen

Das Auto ist gekauft – jetzt muss es auf den Hof. Je nach Zustand, Entfernung und Ziel gibt es dafür vier Wege: rotes Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen oder Transporter. Was jeweils gilt und was es kostet.

CarFalke Redaktion

Nach dem Ankauf steht ein Auto selten schon auf dem eigenen Hof. Ist es noch zugelassen, kann der Verkäufer es bringen oder Sie fahren es mit seinen Kennzeichen ab – das klappt aber nur, solange er es nicht abmeldet. Viele Privatverkäufer melden ihr Auto ab, bevor sie es übergeben, oder haben es schon abgemeldet. Dann brauchen Sie eine eigene Lösung.

Das Wichtigste in Kürze
  • Das rote Händlerkennzeichen („06er“) gilt für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten verschiedener Fahrzeuge Ihres Betriebs – jede Fahrt wird eingetragen.
  • Das Kurzzeitkennzeichen gilt für ein bestimmtes Fahrzeug höchstens fünf Tage; es braucht eine eVB und eine gültige HU oder die Fahrt zur HU.
  • Das Ausfuhrkennzeichen ist der Weg, wenn das Auto Deutschland auf eigener Achse verlässt – mit Ablaufdatum im roten Feld.
  • Kurzzeitkennzeichen werden im Ausland nicht überall anerkannt; für Fahrten über die Grenze ist das Ausfuhrkennzeichen üblich.
  • Für weite Strecken, nicht fahrbereite Autos oder mehrere Fahrzeuge ist ein Transporter oft günstiger und sicherer.

1. Rotes Kennzeichen („06er“)

Kfz-Händler, Werkstätten und Hersteller können bei der Zulassungsbehörde rote Kennzeichen beantragen. Sie beginnen mit „06“ und dürfen an wechselnden Fahrzeugen für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden – etwa zur HU, zur Probefahrt mit einem Kunden oder vom Verkäufer auf den eigenen Hof.

  • Zu jedem roten Kennzeichen gibt es ein Fahrzeugscheinheft; jede Fahrt wird mit Fahrzeug, Datum und Fahrer eingetragen.
  • Die Versicherung läuft über Ihren Betrieb und deckt die Fahrzeuge, an denen das Kennzeichen hängt.
  • Private Nutzung oder Fahrten, die nicht Prüfung, Probe oder Überführung sind, sind nicht erlaubt; die Behörde kann das Kennzeichen bei Missbrauch entziehen.
Für Vielkäufer die erste Wahl
Wer regelmäßig einkauft, spart mit einem roten Kennzeichen viel Zeit: kein Termin bei der Zulassungsstelle pro Fahrzeug, keine Gebühr pro Fahrt.

2. Kurzzeitkennzeichen

Das Kurzzeitkennzeichen (gelbes Ablauffeld) gibt es für ein bestimmtes Fahrzeug und höchstens fünf Tage. Es ist für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten gedacht und wird bei der Zulassungsbehörde beantragt. Sie brauchen in der Regel:

  • eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für ein Kurzzeitkennzeichen,
  • Ausweis bzw. Vollmacht und Angaben zum Fahrzeug (Fahrzeugidentifikationsnummer),
  • eine gültige HU – oder die Fahrt geht zur HU.

Die Kosten setzen sich aus Gebühr, Kennzeichenschildern und Versicherung zusammen. Für einzelne Einkäufe ist das Kurzzeitkennzeichen praktisch; wer mehrmals im Monat überführt, fährt mit dem roten Kennzeichen meist günstiger.

Nicht für das Ausland gedacht
Ob ein deutsches Kurzzeitkennzeichen im Ausland anerkannt wird, ist nicht einheitlich geregelt. Für Fahrten über die Grenze sollten Sie sich nicht darauf verlassen.

3. Ausfuhrkennzeichen

Soll ein Auto Deutschland auf eigener Achse verlassen – etwa zu einem Händler in Polen, Tschechien oder den Niederlanden –, ist das Ausfuhrkennzeichen der übliche Weg. Es trägt ein rotes Feld mit dem Ablaufdatum und ist so lange gültig wie die dazugehörige Versicherung, von wenigen Wochen bis zu einem Jahr.

  • Beantragung bei der Zulassungsbehörde mit Zulassungsbescheinigung Teil II, Ausweis und einer Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen.
  • Das Fahrzeug braucht eine gültige HU.
  • Das Kennzeichen ist für die Ausfuhr bestimmt; das Auto wird im Zielland neu zugelassen.

Für Händler im Ausland, die in Deutschland einkaufen, ist das Ausfuhrkennzeichen oft der direkteste Weg. Wer das Auto innerhalb der EU an einen Händler verkauft, sollte dabei die umsatzsteuerlichen Nachweise im Blick behalten – etwa die Gelangensbestätigung bei steuerfreien Lieferungen.

LesetippDifferenzbesteuerung beim Gebrauchtwagen (§ 25a UStG): was Händler beim Ankauf wissen müssen

4. Transporter oder Spedition

Auf der Ladefläche braucht ein Auto weder Kennzeichen noch HU. Das lohnt sich vor allem bei:

  • weiten Strecken, bei denen Fahrer, Rückreise und Kennzeichen teurer sind als der Transport,
  • Fahrzeugen ohne gültige HU oder mit Mängeln, die eine Fahrt nicht erlauben,
  • mehreren Fahrzeugen aus derselben Region,
  • hochwertigen Fahrzeugen, bei denen jeder zusätzliche Kilometer zählt.

CarFalke zeigt bei jedem Inserat die Entfernung von Ihrem Firmensitz. Auf dem Parkplatz sehen Sie gemerkte Fahrzeuge auf der Karte und können einen Korridor entlang einer Strecke legen – so lassen sich Abholungen bündeln.

Häufige Fragen

Höchstens fünf Tage, für ein bestimmtes Fahrzeug. Es ist für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten gedacht.
Zuverlässige Kfz-Händler, Werkstätten und Hersteller. Die Zulassungsbehörde entscheidet über den Antrag; jede Fahrt wird im Fahrzeugscheinheft eingetragen.
Üblich ist das Ausfuhrkennzeichen mit passender Versicherung und gültiger HU. Ein Kurzzeitkennzeichen wird im Ausland nicht überall anerkannt.
ÜberführungRatgeberCarFalke
CarFalke Redaktion

Die CarFalke Redaktion schreibt für Autohändler und Einkäufer – über Steuern, Kalkulation, die Portale und alles, was beim Gebrauchtwagen-Einkauf zählt.

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